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Adresse: Prinzregentenstraße 22, Bad Kissingen
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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

ALLGEME­INE GESCHÄFT­SBEDING­UNGEN

Villa Elsa GmbH, Prinzregentenstr. 22, 97688 Bad Kissingen,
Tel. +49 (0) 971/13021775,
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USt-IdNr: DE301768566

– nachstehend „Hotel“ genannt –

 

1. Geltungsbereich

1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern, Veranstaltungs-, Konferenz-, Banketträumen zur Beherbergung und Tagung sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.

1.2 Abweichende Regelungen haben nur dann Geltung, wenn sie zwischen dem Hotel und dem Gast individuell ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurden.

 

2. Zustandekommen des Vertrages

2.1 Der Hotelaufnahmevertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Die Annahme erfolgt durch eine Bestätigung der Zimmerbuchung. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.

2.2 Erfolgt die Zimmerbuchung durch einen Dritten für den Gast, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelannahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

2.3 Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als der Beherbergung dienenden Zwecken, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.

2.4. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199Abs. 1 BGB. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder
grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen, zum Beispiel Verletzung des Lebens, Gesundheit oder Freiheit.

 

3. Preise und Leistungen

3.1 Das Hotel ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

3.2 Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast oder vom Besteller veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels gegenüber Dritten.

3.3 Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel die Kurtaxe.

3.4 Bei Änderungen der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf der Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträge mit Verbraucher gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.

3.5 Die Preise können vom Hotel geändert werden, wenn der Gast nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht, und das Hotel dem zustimmt.

3.6 Rechnungen des Hotels sind sofort nach Zugang ohne Abzug zahlbar. Wurde Zahlung auf Rechnung vereinbart, so hat die Zahlung binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu erfolgen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, gegenüber Verbrauchern, die jeweilig geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 5% über dem Basiszinssatz zu berechnen. Im Geschäftsverkehr beträgt der Verzugszinssatz 9% über dem Basiszinssatz. Dem Hotel bleibt die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann das Hotel eine Mahngebühr von 5 EUR erheben.
3.7 Die Anrechnung erfolgt in EUR. Im Falle der Zahlung mit ausländischen Zahlungsmitteln gehen die Bankspesen sowie Kursdifferenz zu Lasten der zur Zahlung verpflichteten Person.

3.8 Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung (z. B. in Form einer Kreditkarte) zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und deren Fälligkeit können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Das Hotel ist ferner berechtigt, während des Aufenthaltes des Gastes im Hotel aufgelaufene Forderungen durch Erteilung einer Zwischenrechnung jederzeit fällig zu stellen und sofortige Zahlung zu verlangen.

3.9 Bei Veranstaltungen, Tagungen od. Gruppen ist eine Anzahlung in Höhe des 50% des Vereinbartes Preises 1 Monat vor Veranstaltungsbeginn zu Leisten.

3.10 Der Gast kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.

 

4. Nicht in Anspruch genommenen Leistungen (NoShow), Stornierung, Rücktritt des Gastes

4.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit Hotel geschlossenem Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt.
4.2 Der Anspruch auf Entschädigung entfällt, sofern das Hotel dem Gast im Vertrag eine Option eingeräumt hat, innerhalb einer bestimmten Frist ohne weitere Rechtsfolgen vom Vertrag zurückzutreten, hat das Hotel keinen Anspruch auf Entschädigung. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Rücktrittserklärung ist deren Zugang beim Hotel. Der Gast muss den Rücktritt in Textform erklären.

4.3 Die vorstehenden Regelungen über die Entschädigung gelten entsprechend, wenn der Gast das gebuchte Zimmer oder die gebuchten Leistungen ohne dies dem Hotel rechtzeitig mitzuteilen, nicht in Anspruch nimmt.

4.5 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzlichen Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistungen. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung des Zimmer sowie der eingesparten Anwendungen anzurechnen. Sofern keine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde, kann das Hotel folgende Stornierungsgebühren des Vertraglich vereinbarten Preis für Übernachtung mit oder ohne Frühstück sowie für Pauschalarrangements mit Fremdleistungen zu erheben:

Bei Stornierung bis
- 28 Tage vor Anreise berechnen wir 50% des vereinbartes Preises
- 19 Tagen vor Anreise 65% des vereinbartes Preises
- 9 Tagen vor Anreise 80% des vereinbartes Preises
- bei Nichtanreise (No Show) oder vorzeitige Abreise berechnen wir 100 % des vereinbartes Preises

Bei Veranstaltungen, Tagungen oder Gruppen ab 20 Personen bei Umbestellung bzw. Stornierung bis
60 Tage vor Anreise berechnen wir 50% des vereinbartes Preises
28 Tage vor Anreise berechnen wir 65% des vereinbartes Preises
14 Tage vor Anreise berechnen wir 80% des vereinbartes Preises
6 Tage vor Anreise berechnen wir 100% des vereinbartes Preises
Das Hotel behält sich vor, zuzüglich zum vereinbarten Preis 30% (bei Stornierung zwischen 60 Tagen bis 7 Tagen vor Beginn) bzw. 80% (bei Stornierung zwischen bis 6 Tagen vor Beginn) des entgangenen Speise- und Getränkeumsatzes in Rechnung zu stellen.

4.6 Dem Hotel steht es frei, die vertraglich vereinbarte Vergütung zu verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen zu pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90% des vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder Ohne Frühstück, 70% für Halbpension- und 60% für Vollpensionsarrangements zu Zahlen.

4.7 Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

 

5. Rücktritt des Hotels

5.1 Sofern dem Gast im Beherbergungsvertrag ein kostenfreies Rücktrittsrecht nach Ziffer 4.3 eingeräumt wurde, ist das Hotel ebenfalls berechtigt, innerhalb der vereinbarten Frist vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach den gebuchten Zimmern vorliegen und der Gast auf Rückfrage des Hotels die Buchung nicht endgültig bestätigt.

5.2 Wird eine vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht binnen einer hierfür von Hotel gesetzten Frist geleistet, so ist das Hotel gleichfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
5.3 Ein Rücktrittsrecht aus wichtigem Grund vom Vertrag ist davon unberührt. Es besteht insbesondere falls

– höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;

– Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. bezüglich der Person des Gastes oder des Zwecks, gebucht werden;

– das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;

– eine unbefugte Unter- oder Weitervermietung gemäß Ziffer 2.3 vorliegt;

– das Hotel von Umständen Kenntnis erlangt, dass sich die Vermögensverhältnisse des Gastes nach Vertragsabschluss wesentlich verschlechtert haben, insbesondere wenn der Gast fällige Forderungen des Hotels nicht ausgleicht oder keine ausreichende Sicherheitsleistung bietet und deshalb Zahlungsansprüche des Hotels gefährdet erscheinen;

– der Gast über sein Vermögen einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt, eine Vermögensauskunft nach § 807 Zivilprozessordnung erteilt, ein außergerichtliches der Schuldenregulierung dienendes Verfahren eingeleitet oder seine Zahlungen eingestellt hat;

– ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Gastes eröffnet oder die Eröffnung desselben mangels Masse oder aus sonstigen Gründen abgelehnt wird;

– Der Zweck bzw. Der Anlass des Aufenthaltes gesetzwidrig ist;

5.4 In den vorgenannten Fällen des Rücktritts entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.

 

6. An- und Abreise

6.1 Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, es sei denn, das Hotel hat die Bereitstellung bestimmter Zimmer schriftlich bestätigt.

6.2 Gebuchte Zimmer stehen dem Gast ab 14 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

6.3 Gebuchte Zimmer sind vom Gast bis spätestens 23 Uhr des vereinbarten Anreisetages in Anspruch zu nehmen. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, hat das Hotel das Recht, gebuchte Zimmer nach Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Gast hieraus Ersatzansprüche herleiten kann. Dem Hotel steht insoweit ein Rücktrittsrecht zu.

6.4 Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 10:30 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 17 Uhr 50% des vollen gültigen Logispreises in Rechnung stellen, ab 17 Uhr 100 %. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Dem Gast steht es frei, dem Hotel nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.

 

7. Technische Einrichtungen

7.1 Soweit das Hotel für den Kunden auf dessen Veranlassung technische und sonstige
Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.

7.2 Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes
des Hotels bedarf dessen schriftlicher Zustimmung. Auftretende Störungen oder
Beschädigungen an den technischen Anlagen des Hotels durch die Benutzung eigener
elektrischer Anlagen gehen zu Lasten des Kunden, soweit das Hotel diese nicht zu vertreten
hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf das Hotel erfassen und in
Rechnung stellen. Treten Schäden an Sachen Dritter oder gegenüber Dritter auf, haftet
insoweit alleine der Kunde und stellt das Hotel von Ansprüchen Dritter frei.

7.3 Störungen an vom Hotel zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen
werden nach Möglichkeit umgehend beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder
gemindert werden, soweit das Hotel diese Störungen nicht zu vertreten hat.

7.4 Bei vom Kunden arrangierter Musikdarbietungen steht dieser in der Verantwortung
entsprechende Meldungen und Abrechnungen mit der GEMA vorzunehmen.

7.5 . Um eventuell behördliche Erlaubnisse hat sich der Kunde rechtzeitig zu kümmern und auf
eigene Kosten zu beschaffen.

 

8. Haftung des Kunden für Schäden

8.1 Der Kunde haftet für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer
bzw. -besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht
werden.

8.2 Das Hotel kann vom Kunden die Stellung einer angemessenen Sicherheitsleistung, zum Beispiel
in Form einer Kreditkartengarantie, verlangen.

8.3 Im gesamten Hotel herrscht Rauchverbot. Im Falle einer Nichtachtung des Rauchverbots behält
sich das Hotel das Recht vor, eventuell anfallende Reinigungskosten zuzüglich einer
Umsatzeibuße aus einer hieraus nicht möglichen Vermietung des Zimmers mit einem Betrag von 200,00 € zu verrechnen.

 

7. Haftung

7.1 Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer
vorsätzlichen oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen des Hotels beziehungsweise auf
einerm vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Klausel XIV nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, dass ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

7.2 Mitgebrachte Gegenstände des Kunden befinden sich auf Gefahr des Kunden im Hotel. Das Hotel übernimmt für Verlust oder Beschädigung keine Haftung, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
7.3 Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Hotel empfiehlt die Nutzung des Hotel- oder Zimmersafes. Sofern der Gast Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800 Euro oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500 Euro einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Hotel. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn der Kunde nicht unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung dem Hotel Anzeige macht.

7.4 Soweit dem Gast ein Pkw-Stellplatz auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt
auch dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht keine Überwachungspflicht des
Hotels. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nur nach Nachweis von grober Fahrlässigkeit.

7.4 Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.

7.5 Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben sowie auf Anfrage auch für Fundsachen. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen. Das Hotel ist berechtigt, nach spätestens einmonatiger Aufbewahrungsfrist unter Berechnung einer angemessenen Gebühr die vorbezeichneten Sachen dem lokalen Fundbüro zu übergeben.

7.6 Die Verjährung der Ansprüche des Gastes erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen.

 

8. Schlussbestimmungen

8.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

8.2 Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand - auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels. Sofern ein Vertrags-partner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz der Betriebsgesellschaft.

8.3 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

8.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder
nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht
berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.